: Jamais dans le bureau
Fehlerfreier Liebhaber rechtmäßig entlassen
GRENOBLE AFP/TAZ ■ In Frankreich muss man es sich als Boss nicht gefallen lassen, wenn der wichtigste Vertrauensmann mit der Ehefrau anbändelt. Das Berufungsgericht im ostfranzösischen Grenoble entschied, dass ein Chef seinen Produktionsdirektor zu Recht entließ, als er von der Liaison erfuhr. Der Produktionschef habe seine „Loyalitätspflicht“ gegenüber dem Firmeninhaber verletzt und das Vertrauensverhältnis dauerhaft erschüttert. Das aber sei für ein „gutes Funktionieren“ des Unternehmens unerlässlich. Der entlassene Liebhaber hatte die Entlassung gerichtlich angefochten, weil ihm niemals berufliche Fehler vorgehalten worden seien. Auch die Frau des Firmenchefs war in der Führung des Unternehmens beschäftigt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Dreiecksbeziehung für die betriebsinterne Stimmung „nur verheerend“ wirken konnte.