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■ Jahrelanger Streit um 500 Millionen MarkGericht lehnt Auszahlung der Novum-Gelder ab

Berlin (AFP) – In dem jahrelangen Rechtsstreit um das vom Bund beanspruchte Millionenvermögen der Firma Novum hat das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Freigabe der Gelder an die bisherige Eigentümerin vorerst abgelehnt. In einer gestern von der Treuhand-Nachfolgerin BvS veröffentlichten Entscheidung des OVG verwarfen die Richter eine Klage der Novum-Eigentümerin, der Österreicherin Rudolfine Steindling, auf Auszahlung des Vermögens in Höhe von 500 Millionen Mark. Würde Novum, wie vom Bund verlangt, als einstige SED- Außenhandelsfirma eingestuft, müßte ihr Vermögen laut Einigungsvertrag für gemeinnützige Zwecke in den neuen Ländern verwendet werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte 1996 entschieden, daß der Bund keinen Anspruch auf das Novum-Vermögen habe, weil die in den fünfziger Jahren gegründete Firma nicht der SED, sondern der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gehört habe.

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