JUSTIZ: Etwas mehr Rechte für Schwule
Mitten in der Homo-Festwoche entscheidet das Verwaltungsgericht für ein Pärchen, das im Ausland geheiratet hatte. Senat startet Bundesratsinitiative.
Homosexuelle dürfen in Deutschland nicht heiraten. Andere Länder sind da weiter. Um die diskriminierende deutsche Praxis zu ändern, hat der Senat am Dienstag eine Bundesratsinitiative angekündigt. Auch das Verwaltungsgericht beschäftigte sich mit dem Thema. Das Urteil: Ein Homosexueller, der in Kanada geheiratet hatte, darf die Ehe im deutschen Melderegister als Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Der 37-jährige Kläger ist gebürtiger Deutscher. Als Beruf gab er vor Gericht Veranstaltungsmanager an. Sein Mann, ein Spanier, arbeitet als Choreograf und Tänzer. Das Paar ist seit 17 Jahren zusammen und wohnt in Berlin. Im August 2006 heirateten die Männer in Montreal. Auch in Spanien hätten sie sich das Jawort geben können - oder in Holland, Belgien, Südafrika, Norwegen, Schweden und Portugal. In all diesen Ländern ist eine Eheschließung von Homosexuellen Normalität.
Seit der Hochzeit wird der Tänzer von den spanischen Behörden als verheiratet geführt. Anders der Veranstaltungsmanager: Er ist im deutschen Melderegister als "ledig" registriert. Seinen Antrag, ihn als "verheiratet" einzutragen, lehnte das zuständige Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab. Begründung: Eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern sei in Deutschland nicht anzuerkennen. Auch die Eintragung des Familienstands "Lebenspartnerschaft" wurde ihm verweigert. Eine Umdeutung der kanadischen Ehe in Lebenspartnerschaft sei nicht möglich, so die Begründung des Bezirksamts. Die Senatsverwaltung für Inneres hatte das so angeordnet.
Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts teilte am Dienstag zwar die Ansicht der Behörde. Eine Eintragung als "verheiratet" im Melderegister scheide aus, weil eine Ehe nach deutschem Recht verschiedengeschlechtliche Partner voraussetze, so die Richter. Aber sie boten dem Kläger an, sich als Lebenspartner ins Melderegister eintragen zu lassen. Schließlich entspreche seine in Kanada geschlossene Ehe im deutschen Recht weitgehend der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Seit 2001 haben homosexuelle Paare das Recht, sich beim Standesamt als Lebenspartnerschaft registrieren zu lassen. Die sogenannte Homo-Ehe eröffnet ihnen die Möglichkeit, im Namensrecht und im Güterrecht wie Eheleute behandelt zu werden. Benachteiligt sind sie nach wie vor im Steuer-, Adoptions-, Sozial- und Asylverfahrensrecht sowie im Dienstrecht des Bundes. Bei der Einkommenssteuer etwa werden registrierte homosexuelle Partner behandelt wie Fremde.
Die Ehe light, wie die Homoehe in der Szene auch heißt, "genügt mir nicht", sagte der Kläger am Dienstag vor Gericht. Er erwägt, in Berufung zu gehen. Die Bundesratsinitiative des Senats, die Ehe für Homosexuelle zu ermöglichen, kommt für ihn gerade recht.
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