Italiens Staatsanwaltschaft: Prozess gegen Berlusconi beantragt
Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi soll sich in der Sexaffäre um eine junge Marokkanerin vor Gericht verantworten. Eine Richterin entscheidet nun über einen Prozess gegen Berlusconi.
MAILAND dpa/rtr | Der italienische Regierungschef Silvio Berlusconi soll sich in der Sexaffäre um die junge Marokkanerin Ruby vor Gericht verantworten. Die Mailänder Staatsanwälte haben am Mittwoch ein Schnellverfahren gegen Berlusconi beantragt. Ihre Anklagepunkte lauten auf Amtsmissbrauch und auf Begünstigung von Prostitution mit Minderjährigen.
Eine Mailänder Richterin hat nun mindestens fünf Tage Zeit, um über einen Prozess gegen den 74-Jährigen zu entscheiden. Bei Annahme könnte Berlusconi innerhalb weniger Monate der Prozess gemacht werden. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 74-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft kann sofort Anklage erheben, wenn sie glaubt, ausreichend Beweismaterial zu besitzen. Das sonst übliche Vorverfahren entfällt dann.
Die Ankläger werfen Berlusconi vor, bei Partys auf seinem Anwesen Frauen für Sex bezahlt zu haben, darunter auch die damals 17-jährige marokkanische Nachtklubtänzerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Berlusconi soll die damals 17-jährige Marokkanerin im Mai vergangenen Jahren persönlich vor dem Gefängnis bewahrt haben. Sie war wegen mutmaßlichen Diebstahls festgenommen worden. Berlusconi hat eingeräumt, in der Nacht bei einem hochrangigen Beamten der Mailänder Polizei angerufen zu haben, um das Mädchen aus dem Polizeigewahrsam freizubekommen. Die junge Ruby hatte auch nach den Ermittlungen zusammen mit anderen bezahlten jungen Frauen bei Partys in Berlusconis Villa Arcore bei Mailand mitgemacht.
Berlusconi weist alle Vorwürfe zurück. Seine Anwälte halten den Vorstoß der Anklage für verfassungswidrig, weil die Staatsanwälte nicht zuständig seien. Das Parlament hatte mit Berlusconis derzeit knapper Mehrheit bereits Durchsuchungen bei dem "Kassenwart" des Regierungschefs abgelehnt, die von Mailand aus beantragt worden waren. Unklar war, ob sich die Kammer nun erneut mit dem Fall befassen muss.
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