Italienische Manager verurteilt: Knast für Asbesttod
Die Hinterbliebenen von Asbestopfern einer Werft in Palermo werden entschädigt. Die überlebenden Opfer jedoch gehen leer aus - wegen Verjährung.
ROM taz | Mit hohen Haftstrafen ist am Montag in Palermo der Prozess gegen drei ehemalige Manager der Palermitaner Großwerft Fincantieri zu Ende gegangen. Wegen fahrlässiger Tötung in 29 Fällen müssen sie für drei bis siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem müssen sie an die Hinterbliebenen und die italienische Unfallversicherung Entschädigungen von über 5 Millionen Euro zahlen. Die Arbeiter waren in den Jahren 1979 bis 1997 an Asbestose oder Lungenkrebs gestorben.
Das Gericht hielt zwar fest, dass der Einsatz von Asbest in Italien erst seit 1992 verboten ist, doch weil die von den mikroskopisch kleinen Asbestfasern ausgehenden Gesundheitsrisiken schon seit den 50er-Jahren bekannt waren, galten seit 1965 strenge Sicherheitsvorschriften. Und diese, das wurde im Prozess deutlich, wurden auf der Werft nicht eingehalten. Die Menschen arbeiteten dort ohne Atemschutzmasken, die Absauganlagen waren in der Regel defekt, der Asbeststaub wurde einfach mit Besen zusammengefegt. Auch eine Frau, die die die Arbeitskleidung ihres Mannes zu Hause in der Waschmaschine gewaschen hatte, gehört zu den Opfern: Kurz nach ihrem Mann starb auch sie an Asbestose.
Während die Manager für die Todesfälle verurteilt wurden, gab es in 24 weiteren Fällen, in denen sie wegen Körperverletzung angeklagt waren, Freisprüche - denn dieses Delikt ist mittlerweile verjährt. Deshalb erhielten die noch lebenden Opfer auch keine Entschädigung, sondern wurden auf den langwierigen Weg einer Zivilklage verwiesen. "Wir müssen wohl erst an Krebs sterben, ehe uns Gerechtigkeit widerfährt", kommentierte einer von ihnen nach der Urteilsverkündung.
Weitere Prozesse in Palermo werden sich anschließen: Der Tod weiterer 60 Arbeiter auf der Werft soll demnächst verhandelt werden. Zugleich läuft in Turin das Mammutverfahren gegen zwei Manager der Firma Eternit weiter, die sich für den Tod von etwa 2.000 Menschen in den italienischen Betrieben der Eternit verantworten müssen.
Italien nimmt damit eine juristische Aufarbeitung des jahrzehntelangen Asbestmissbrauchs vor, wie sie in anderen Staaten unbekannt ist. So waren zum Beispiel die Zustände auf der Bremer Vulkan-Werft über Jahre ganz ähnlich wie bei Fincantieri in Palermo - und auch in Bremen sterben frühere Werftarbeiter an Asbestose oder Krebs. Doch strafrechtlich musste sich dort nie jemand verantworten.
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