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Israels Attacke auf HilfskonvoiAngriff völkerrechtlich umstritten

Im Krieg ist die Blockade gegnerischer Häfen ein zulässiges Mittel. Unklar ist aber, ob es einen klassischer Krieg zwischen Gaza und Israel gibt und ob die Abriegelung völkerrechtswidrig ist.

Viele Völkerrechtler halten die Abriegelung Gazas schon aus humanitären Gründen für völkerrechtswidrig. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Rechtmäßigkeit des israelischen Angriffs auf den Hilfskonvoi ist umstritten. Sie hängt vor allem davon ab, wie man die israelische Blockade des Gazastreifens beurteilt. Wenn die Blockade rechtmäßig ist, dann darf Israel sie auch gegen sogenannte Blockadebrecher verteidigen.

Israel hat den Gazastreifen 1967 besetzt. Seit 1994 gibt es eine begrenzte palästinensische Selbstverwaltung in den "Autonomiegebieten", zu denen auch Gaza gehört. 2005 zogen sich israelische Soldaten und Siedler aus Gaza zurück.

Nach Kämpfen mit der palästinensischen Fatah-Bewegung übernahm 2007 die islamistische Hamas die Kontrolle im Gazastreifen. Seitdem hat Israel den Zugang zum Gazastreifen abgeriegelt.

Israel begründet die Abriegelung damit, dass vom Gazastreifen aus regelmäßig Raketen auf Israel abgeschossen werden. Ab Ende Dezember 2008 führte Israel deshalb im sogenannten Gaza-Krieg sogar mehrtägige Angriffe auf Gaza durch, die hunderte Menschenleben kosteten. Auch heute begründet Israel die Abriegelung von Gaza immer noch mit dem Krieg gegen den Terror. Zur Abriegelung gehört auch eine Seeblockade des Gazastreifens.

Im Krieg ist die Blockade gegnerischer Häfen ein zulässiges Mittel. Angesichts des unklaren rechtlichen Status von Gaza kann zwischen Israel und Gaza zwar kein klassischer Krieg stattfinden, eine analoge Anwendung des Kriegsrechts ist aber zumindest denkbar.

Viele Völkerrechtler halten die Abriegelung aber schon aus humanitären Gründen für völkerrechtswidrig. Israel dürfe der Bevölkerung von Gaza nicht die Lebensmittel- und Energieversorgung sowie die Arbeitsmöglichkeiten abschneiden. Dies verstoße gegen die Pflichten einer Besatzungsmacht (soweit man noch von einer Besatzungssituation ausgeht, was auch wieder umstritten ist), jedenfalls verstoße Israel damit gegen die Menschenrechte. Israel behauptet, dass es genügend Lebensmittel in den Gazastreifen lasse.

Wenn die Blockade nicht rechtmäßig ist, kann Israel natürlich auch keine Rechte auf hoher See daraus ableiten. Dann ist der Angriff auf die Hilfsflotte ein Verstoß gegen die UN-Seerechtskonvention.

Falls die Blockade rechtmäßig ist, darf sie auch militärisch verteidigt werden. Das besagt das sogenannte Prisenrecht (Wegnahme heißt auf Französisch "Prise"), das zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht gehört. Danach dürfte Israel auch in internationalen Gewässern Schiffe kontrollieren, ob sie Waren für den Gegner geladen haben. Wenn Schiffe die Blockade durchbrechen wollen, dürfen sie beschlagnahmt werden.

Bei einer konkreten Militäraktion verlangt das Völkerrecht allerdings, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wird. Ob dies der Fall war, hängt von den bislang noch umstrittenen konkreten Abläufen an Bord der "Mavi Marmara" ab.

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8 Kommentare

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  • M
    Merkur

    "Wer bitte macht sich über die völkerrechtswidrigen Taten der Hammas-Terroristen und deren Unterstützer Gedanken?"

     

    Heißt das also, Israel will nach den gleichen Maßstäben bewertet werden wie Terroristen?

    Daraus, das einer Unrecht tut, kann ein zweiter NICHT das Recht ableiten ebenfalls unrecht zu tun.

  • J
    Jakobinerin

    Israel ist in einer Notwehrsituation. Wer wird eigentlich ständig von ("armen") Hamasanhängern in seiner Existenz bedroht?

     

    Die Kläger haben ein zu kurzes Gedächtnis, fragen Sie doch mal Heidemarie Wieczorek-Zeul. Frankreich hatte sein Atomtestgebiet ebenso rigoros (militärisch) gegen zivilen Protest geschützt, ohne als Staat in seiner Existenz bedroht zu sein.

     

    Wenn die LINKEN-Jammerlappen an einer Aktion gegen den damaligen Staat DDR und hier nicht gegen den demokratischen Staat Israel beteiligt gewesen wären, hätten wir sie nie mehr wiedergesehen.

    Ich empfehle zur Information die 2-teilige mdr-Sendung: "DDR ahoi!". So ging die DDR mit eigenen Bürgern um.

    Die LINKEN kommen mir vor, wie die Neonazis.

  • T
    tazleser

    "Wer bitte macht sich über die völkerrechtswidrigen Taten der Hammas-Terroristen und deren Unterstützer Gedanken?"

     

    Sie. Und auffallenderweise gerade dann, wenn es darum geht, ein neues israelisches Blutbad an Zivilisten zu rechtfertigen.

     

    "Das Gejammer geht immer erst dann los, wenn Terroristen bei ihrer freien Berufsausübung eine Einschränkung erfahren."

     

    Ich vermute, Sie schämen sich nicht einmal, den Protest gegen die Tötung von Zivilisten als "Gejammer" zu verleumden und die Aktivisten als "Terroristen". Ich finde das schlicht ekelerregend. Ethisch sind Sie an einem Terroristen viel näher, als diejenigen, die Sie hier verleumden, je sein können.

  • H
    Hanabi

    Lieber Herr EL-GAWHARY, wenn Ihrer Meinung nach die Blockade des Gaza-Streifens jetzt wieder oben auf der internationalen Tagesordnung stehen sollte, dann ist doch auch Ägypten gefordert,das den Grenzübergang Rafah seit der Hamas-Regierungsübernahme verplombt hat.Das wird von der arab. Seite gerne unterschlagen (übrigens nicht von der Muslimbruderschaft).Soll Ägypten doch die Verantwortung für Gaza übernehmen.Doch genau das wird nicht passieren, weil die ägypt. Regierung die Hamas fürchtet und gleichzeitig den Konflikt am Köcheln halten möchte, um von ihren desaströsen Innenpolitik abzulenken. Sie haben mit Ihrem tendenziösen Artikel wiederum einen Beweis für die arabische Einäugigkeit im Nahostkonflikt geliefert.

  • C
    Charlot

    Wenn ich den Artikel richtig lese, braucht Land X nur einen Hafen von Land Y zu blockieren und hat sich damit schon das Recht erworben, auf intenationalen Gewässern Schiffe zu durchsuchen und zu kapern? Ist die taz sicher, dass das richtig recherchiert ist? Ich mag das kaum glauben.

  • D
    David

    Es gibt einen Grenzübergang Gaza-Ägypten, der nicht der israelischen Kontrolle unterliegt. Warum nutzen Hilfslieferungen nicht diesen Übergang?

     

     

    Weitere Infos: http://en.wikipedia.org/wiki/Rafah_Border_Crossing.

  • R
    rose

    Piraterie,um nichts anderes handelt es sich beim Überfall Israels,ist nicht umstritten!Aber da sich Israel(besser:die israel.Regierung)so offensichtlich ins Unrecht gesetzt hat,muss die TAZ natürlich die Pro-Israel-Propaganda-Keule schwingen!Irgendeinen Trottel wird es schon geben,der die Rechtfertigungsversuche glaubt.

    Warum veröffentlicht die TAZ eigentlich nur die Informationen,die von der israel.Regierung kommen?Warum erfährt der/die LeserIn nichts von den Berichten der Menschen an Bord?

  • S
    Stefan

    Wer bitte macht sich über die völkerrechtswidrigen Taten der Hammas-Terroristen und deren Unterstützer Gedanken?

    Das Gejammer geht immer erst dann los, wenn Terroristen bei ihrer freien Berufsausübung eine Einschränkung erfahren. Schon merkwürdig, oder, wenn das Völkerrecht einzig und allein zum Schutze von Terroristen scheint?