: Islamische Schlachtung
Ein Bäcker aus Lilburn im US- Bundesstaat Georgia hat den 12. Wettbewerb der „schlechtesten Feder“ in San Francisco souverän gewonnen. Der 39jährige William „Buddy“ Ocheltree erwies sich nach Ansicht der Jury in Sachen schlechter Stil mit folgender Erzählung als unschlagbar: „Sie war wirklich nicht mein Fall: Eine Reporterin ohne Talent des örtlichen Käseblatts. Aber in der ersten Sekunde, in der diese drittklassige Vertreterin der vierten Macht einen ,Fünften‘ Scotch (eine Dreiviertel- Liter-Flasche) öffnet, sagt mir mein sechster Sinn, daß der siebte Himmel mindestens noch weiter weg ist, als die achte Note der Neunten von Beethoven. Also zitternd wie ein Schüler der zehnten Klasse, der auf die Rückgabe seiner Klassenarbeit in der elften Stunde wartet, habe ich sie in meine Arme genommen und mir gesagt, daß in zwölf Stunden ein Freitag der 13. ist. Ich hatte Glück gehabt.“ Die Jury kommentierte das Opus mit der Bemerkung, um freiwillig so schlecht zu sein, bedürfe es viel Kreativität. Der Wettbewerb wird alljährlich von der Universität von San Jose in Erinnerung an den Schriftsteller Edward George Bulwer-Lytton organisiert, von dem der unsterbliche Satz stammt: „Es war eine dunkle und gewittrige Nacht.“
Islamische Schlachtung
Koblenz (dpa) — Angehörige des Islam müssen in Deutschland Schafe betäuben, bevor sie die Tiere schlachten. Mit diesem Urteil wies das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage eines moslemischen Metzgers ab, der Schafe nach islamischem Ritus unbetäubt schlachten wollte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß es inzwischen technische Möglichkeiten einer elektronischen Kurzzeitbetäubung gebe, die den rituellen Schlachtbestimmungen des Islam genügten. (Az.: 2 K 1874/92). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts gibt es im Koran keine Vorschrift, die es verbiete, die Tiere vor der Schlachtung zu betäuben.
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