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Innere SicherheitAngriff aufs BKA-Gesetz

Der linke Anwaltsverband RAV klagt in Karlsruhe gegen das neue BKA-Gesetz.

Die im RAV organisierten linken Advokaten halten die Vorgehensweise des BKA für verfassungswidrig. Bild: dpa

FREIBURG tazAnwälte fordern einen generellen "Überwachungsschutz" gegen Maßnahmen des Bundeskriminalamts (BKA). Der Republikanische Anwaltsverein (RAV) wird deshalb am Montag eine Verfassungsbeschwerde gegen die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Novelle des BKA-Gesetzes einlegen.

Mit der BKA-Novelle hat das Bundeskriminalamt Anfang Januar erstmals Befugnisse zur Abwehr von Straftaten bekommen, begrenzt auf den internationalen Terrorismus. Davor waren für die Gefahrenabwehr nur die Polizeien der Länder zuständig. Das BKA darf seitdem Gespräche abhören, langfristige Observationen betreiben und Verdächtige mit verdeckten Ermittlern bespitzeln. Bestimmte Berufsgruppen, unter anderem Strafverteidiger, sind zwar gegen solche Maßnahmen weitgehend geschützt. Bei sonstigen Rechtsanwälten ist der Schutz jedoch geringer. Hier findet nur die übliche Verhältnismäßigkeitsprüfung statt.

Dies halten die im RAV organisierten linken Advokaten für verfassungswidrig. "Immer wenn Grundrechte gegen existenzielle staatliche Eingriffe zu wahren sind, muss ein Anwalt absolut gegen staatliche Überwachung geschützt sein", betont die RAV-Vorsitzende Andrea Würdinger, eine der KlägerInnen. Sie verweist dabei zum Beispiel auf Asylverfahren oder den Schutz vor einer Ausweisung. "Anwälte verhindern, dass ihre Mandanten bloßes Objekt staatlichen Handelns werden", erklärte Würdinger. "Deshalb gehört das Vertrauensverhältnis zum Anwalt zu den Funktionsbedingungen einer freiheitlichen Gesellschaft und muss entsprechend geschützt werden." Es könne nicht sein, dass der Anwalt der Polizei als "Leimrute" diene, um Informationen zum Beispiel über den Aufenthalt eines vermeintlich gefährlichen Islamisten zu erhalten, dessen Spur die Polizei bei der Observation verloren hat. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht nur Gespräche mit Strafverteidigern absolut vor staatlicher Überwachung geschützt. Karlsruhe müsste seine Rechtsprechung also weiterentwickeln, wenn die RAV-Klage Erfolg haben soll.

Gegen die BKA-Reform haben bereits die FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch sowie die Humanistische Union Verfassungsbeschwerde eingelegt. In dieser Woche wollen auch die Grünen ihre Klage gegen die BKA-Novelle vorstellen.

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