Innenministerium will Darknet verbieten: Alles soll durchleuchtbar sein
Innen-Staatssekretär Günter Krings verteufelt beim Europäischen Polizeikongress Anonymisierungstools fürs Netz. Das ist falsch – immer noch.
Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, weiß, wer sich in dunklen digitalen Gassen so herumtreibt. So zitiert heise.de am Mittwoch aus Krings' Rede zur Eröffnung des Europäischen Polizeikongresses: „Wer das Darknet nutzt, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Diese einfache Erkenntnis sollte sich auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln.“ Weshalb das Tor-Netzwerk verboten gehöre.
Tor anonymisiert Verbindungsdaten im Internet, indem es Anfragen von Rechnern durch verschiedene zufällig ausgewählte Knotenpunkte schickt. Diese Technologie erschwert die Identifizierung einzelner NutzerInnen im Netz erheblich. Sie kann auch zur Umgehung von Zensurmechanismen genutzt werden.
Die Legalität solcher Techniken wird immer wieder in Frage gestellt. Die Diskussion um die Zulässigkeit von Verschlüsselungen und Hintertüren bei Hard- und Software alleine füllt seit Jahrzehnten eine Menge Aktenordner in den Büros der Law-and-Order-Fraktion. Insofern ist Krings Vorstoß nichts Neues. Seine Argumentation jedoch überrascht mit der Erkenntnis, dass es Situationen geben kann, in denen die Nutzung eines Dienstes wie Tor nicht gleich des Teufels wäre.
„Keinen legitimen Nutzen in einer Demokratie“
„Ich verstehe, warum das Darknet einen Nutzen in autokratischen Systemen haben kann. Aber in einer freien, offenen Demokratie gibt es meiner Meinung nach keinen legitimen Nutzen“, sagt Krings. Dass er die eigenartige Ironie dieser Volte nicht verstehen würde, mag man nicht glauben. Günter Krings ist schließlich Staatsrechtler. Und als solcher behauptet er, dass etwas unter den Bedingungen einer Diktatur zwar legitim, in einer Demokratie aber verboten sein solle. „Freiheit ist Einsicht in die Notwendigkeit“ würde der Dialektiker Friedrich Engels eventuell grinsend einwerfen.
Kein Witz ist der fortgesetzte Versuch, das digitale Leben der Menschen jederzeit durchleuchtbar zu halten. Er fügt sich ein in eine Sicherheitspolitik, die Staatstrojaner einsetzen und Sicherheitslücken zur Überwachung ausnutzen will, sich gleichzeitig aber mit allen Mitteln gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wehrt und auf einem Polizeikongress partout nicht über rechtsextreme Netzwerke in der Exekutive reden möchte.
Ein nicht unbedeutender Unterschied zwischen demokratisch und autoritär verfassten Gesellschaften ist übrigens, dass in der einen der Staat der Kontrolle seiner BürgerInnen unterliegt. In der anderen setzen der Staat und seine Vertreter alles daran, ihre BürgerInnen bis in den privatesten Raum zu kontrollieren. Die eine baut auf die korrigierende Kraft der Zivilgesellschaft, die andere auf Stabilität durch Misstrauen und Repression. Ersterer droht ganz offensichtlich keine Gefahr durch die Nutzung anonymer Webdienste.
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