Inhaftierung von Abschiebehäftlingen: Flüchtlinge unter sich
Niedersachsen trennt Abschiebehäftlinge wieder von Untersuchungs- und Strafgefangenen und erfüllt damit – widerwillig – rechtliche Vorgaben.
HAMBURG taz | Niedersachsen wird wieder rechtstreu – was die Unterbringung von Abschiebehäftlingen angeht. Mit dem Jahreswechsel ist die Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover wieder eine ausschließliche „Abschiebungshafteinrichtung“ geworden. Das hat das niedersächsische Innenministerium dem Celler Landgericht mitgeteilt.
Flüchtlinge und Migranten, die sich einer staatlich angeordneten Ausreise widersetzen, sind nicht als Verbrecher anzusehen: Das geht aus einer Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 2008 hervor. Diese Menschen müssen daher im Falle einer Inhaftierung zum Zweck der gewaltsamen Abschiebung separat von „normalen“ Untersuchungs- oder Strafgefangenen eingesperrt werden.
In Folge des Föderalismusprinzips unterliegt der Strafvollzug in der Bundesrepublik der Länderkompetenz. 1999 konzipierte die damalige rot-grüne niedersächsische Landesregierung die Einrichtung in Langenhagen als reine Abschiebestation. Deren Auslastung allerdings sank, so dass später das inzwischen CDU-geführte Justizministerium auf die Idee kam, verstärkt auch Strafgefangene in der Anlage unterzubringen.
Zwar waren weibliche Abschiebehäftlinge strikt getrennt untergebracht, wurden in der sogenannten Freizeit jedoch mit Strafgefangenen „umgeschlossen“, um einer „Isolation“ entgegenzuwirken. Inzwischen liegt dem Europäischen Gerichtshof ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vor: Es soll prüfen, ob eine derartige Mischunterbringung dem europäischen Recht entspricht.
„Nicht zuletzt zur Vermeidung von Rechtsunklarheiten“ werde Langenhagen „ab dem 1. 1. 2014 der ursprünglichen Bestimmung als reine Abschiebehafteinrichtung zurückgeführt“, teilt Wilfred Burkhardt vom niedersächsischen Innenministerium dem Celler Landgericht mit. Das geschehe in Abstimmung mit dem Justizministerium und laut dem rot-grünen Koalitionsvertrag. In Langenhagen untergebrachte Strafgefangene werden demnach in die Hauptanstalt Hannover oder in andere Einrichtungen verlegt.
Das Land reagiere „spät und widerwillig“, sagt der hannoversche Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der in Celle für einen Mandanten geklagt hatte. „Aber die verfassungswidrige Unterbringung hat wohl nun ein Ende.“
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