Infotage der Luftwaffe: Kein Schnupperkurs für Exzivis

Journalisten, die an Infotagen der Bundeswehr teilnehmen wollen, dürfen den Wehrdienst nicht verweigert haben.

Journalisten, die Ex-Zivis sind, dürfen nicht Soldat spielen. Bild: ap

BERLIN taz Was für eine interessante Veranstaltung: Zum "Schnupperkurs Luftwaffe" lädt das Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe die Journalistinnen und Journalisten ein. Vom 2. bis 13. Juni dürfen Medienvertreter den vorläufigen Dienstgrad "Oberleutnant" sowie eine Uniform tragen und so die Luftwaffe von innen kennenlernen. Eine kleine Schießausbildung und sogar eine Übung in Sardinien gehören zum Programm.

Doch nicht alle Journalisten sind dabei erwünscht: "Bewerber, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind", können "nicht eingeplant werden", schreibt die Luftwaffe. Wehrdienstverweigerer seien ausgeschlossen, "weil wir davon ausgehen, dass sie unsere Informationen in einer Weise annehmen, die nicht objektiv ist", erläuterte der Schnupperkurs-Organisator Markus Werther auf Nachfrage.

Die Bundeswehr wolle sich "verstärkt mit Journalisten auseinandersetzen, die interessiert sind", so Werther weiter. Die knappen Plätze sollten nicht denen angeboten werden, "bei denen es schon einmal Schwierigkeiten, also keine Akzeptanz" der Bundeswehr gegeben habe. Ehemalige Verweigerer, die nun etwa eine Schießübung mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten, sollten einen Sonderantrag stellen. Hier gebe es eine "Einzelfallentscheidung".

"Das ist unglaublich", urteilte der Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands Hendrik Zörner. Er habe "noch nie gehört, dass Wehrdienstverweigerer diskriminiert werden". Als im weiteren Sinne vergleichbaren Versuch, Journalisten staatlicherseits nach Gesinnung vorzusortieren, fällt Zörner die Akkreditierung zur Fußball-WM und zum G-8-Gipfel in Heiligendamm ein. Damals wurden nach Regelanfragen beim Verfassungsschutz bestimmte Medienvertreter - auch von der taz - zunächst nicht zugelassen.

Der Berliner Medienrechtsexperte und Anwalt Johannes Eisenberg erklärte: "Das ist eindeutig rechts- und verfassungswidrig." Der Passus sei ein Verstoß gegen Antidiskriminierungsgesetz und Pressefreiheit. "Es handelt sich ja um eine direkte staatliche Einflussnahme auf die Berichterstattung."

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte, auch bei den "Infowehrveranstaltungen" von Heer und Marine würden Kriegsdienstverweigerer nicht zugelassen. Dies sei seit 2007 in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt. Zu Veranstaltungen, bei denen Journalisten rechtlich wie Soldaten geführt würden, könne keiner zugelassen werden, der schon einmal vom Wehrdienst ausgeschlossen worden sei.

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