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Infos zum Volksbegehren

Das jetzige Volksbegehren ist das erste in Hamburg. Bei ihm geht es darum, die Hürden für künftige BürgerInnenentscheide herabzusetzen. Deren gibt es drei: In zwei Stufen entscheidet sich, ob das Volk mitbestimmen darf, in der dritten Stufe dann, wie.

Zuerst muß das Verfahren durch eine Volksinitiative mit 20.000 Unterschriften in Gang gebracht werden. Das ist bereits im vergangenen Sommer geschehen. Heute beginnt die zweite Stufe: Im Volksbegehren müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten dafür aussprechen, daß ihnen ein bestimmter Sachverhalt zur Abstimmung vorgelegt wird. In diesem Fall: Wer bis zum 23. März sein Kreuzchen macht, begehrt im September darüber zu entscheiden, vor welche Hürden die Hamburger Verfassung einen Bürgerentscheid künftig stellt. Erst dann, im Volksentscheid, geht es um die konkrete Änderung dieser Hürden.

Die Initiative „Mehr Demokratie“will vor allem, daß in den einzelnen Stufen weniger Stimmen erforderlich sind. Kommen jetzt 10 Prozent der WählerInnenstimmen zusammen, müssen im September rund 600.000 HamburgerInnen für die Vorschläge der Ini votieren. Die lauten folgendermaßen: 10.000 statt 20.000 Stimmen in der ersten Stufe, fünf statt zehn Prozent in der zweiten, keine Mindeststimmenzahl beim Volksentscheid, sondern nur einfache Mehrheiten, Beteiligung Jugendlicher und Nicht-Deutscher am Verfahren und Bürgerentscheide in den Bezirken.

Der Katalog der Themen, die dem Volk vorgelegt werden könnten, soll erweitert werden. Zur Zeit sind alle „Einzelentscheidungen“ausgeschlossen sowie alles, was den städtischen Haushalt betrifft. Künftig soll es möglich werden, über alles zu entscheiden, was auch der Bezirksversammlung oder der Bürgerschaft vorliegt – außer dem Haushaltsplan selbst und Personalentscheidungen.

Beispiele können sein: HEW-Verkauf, Elbvertiefung, Hamburger Hochschulgesetz. Der Bezirk Altona könnte über den Holzhafen, Eimsbüttel über den Schanzenturm neu abstimmen. ee/uwi

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