: Informationsverweigerung
■ Teilnahme an „Gorleben-Kommission“ abgelehnt
Der Norddeutsche Rundfunk hat Klage beim Verwaltungsgericht Stade/Lüneburg erhoben, um auf dem Wege einer Einstweiligen Anordnung die Teilnahme eines Reporters an den Sitzungen der „Gorleben-Kommission“ zu erzwingen. Wie der Sender mitteilt, sei ihm ständig verwehrt worden, einen Beobachter zu den Sitzungen dieses Gremiums des Kreistages Lüchow-Dannenberg zu entsenden. Berichterstattern eines Lokalblatts ('Elbe -Jeetzel-Zeitung‘) sei dagegen immer wieder die Teilnahme gestattet worden. Der NDR sieht darin den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Die „Gorleben-Kommission“ ist ein Informationsgremium, in dem Vertreter des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der betroffenen Gemeinden und verschiedener Institutionen alle mit der geplanten Endlagerung atomarer Kernbrennstoffe im Raum Gorleben zusammenhängenden Fragen beraten. Die Kommission hat kein Entscheidungsrecht, sie stellt aber informell Weichen für spätere Entscheidungen.
epd
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen