Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe: Wo illegales Parken auf dem Gehweg geduldet wird
Viele Großstädte sind laut DUH zu nachsichtig mit Gehwegparkern – auf Kosten der Fußgänger:innen. In einigen Städten ist die Lage besonders kritisch.
dpa | Viele größere Städte in Deutschland tolerieren aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das rechtswidrige Parken auf Bürgersteigen. Nur 33 von 105 dazu befragten Städte hätten angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden, teilte der Verein mit. Die meisten Städte ignorierten hingegen die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach ein Gehweg im Regelfall mindestens 2,50 Meter breit sein müsse.
„Zu spüren bekommen das vor allem Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen angewiesen sind“, heißt es in der Auswertung der DUH. Sie fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparken. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen.
Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.
Zahlreiche Städte gehen aus Sicht der DUH zu nachlässig mit Falschparkern auf Gehwegen um. „Die Stadt Jena hat bundesweit die fußverkehrsfeindlichste Regelung unter allen abgefragten Städten und gibt an, sich mit lediglich 50 Zentimetern Restgehwegbreite zufrieden zu geben und erst darunter die Behinderungen zu beseitigen“, heißt es.
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90 Zentimeter Gehweg in Lübeck
Die Hansestadt Lübeck wiederum habe angegeben, Parken bis zu einer Restgehwegbreite von 90 Zentimetern zu dulden. Kritisch seien demnach auch die Angaben aus Braunschweig, Paderborn und dem saarländischen St. Ingbert zu bewerten, teilte der Verein weiter mit. „Hier wird rechtswidriges Parken auf Gehwegen laut Auskunft bis zu einer verbleibendenRestgehwegbreite von 1,00 Meter toleriert.“
Deutsche Umwelthilfe
Als Positivbeispiel wird die Hauptstadt angeführt. „Die Stadt gibt an, verbotswidriges Gehwegparken nicht zu dulden“, teilte die DUH mit. Rechtswidriges Parken werde in Berlin konsequent geahndet, die Fahrzeuge abgeschleppt.
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