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In Stuttgart klingelt's

■ Gericht: Poststreik unzulässig

Stuttgart/Hamburg (dpa/AFP)

In zwei Gerichtsentscheidungen ist die Zulässigkeit der Warnstreiks bei der Post gestern gegensätzlich bewertet worden. Die Außenstelle Ludwigsburg des Arbeitsgerichtes Stuttgart erklärte die Streiks in Fernmeldeämtern der baden- württembergischen Landeshauptstadt für unzulässig. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Arbeitgeber auf einstweilige Verfügung.

Dagegen wies das Arbeitsgericht Hamburg einen entsprechenden Antrag der Postunternehmen ab. In den vergangenen Tagen hatten Arbeitsgerichte in Nürnberg, Münster, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Rosenheim Anträge der Arbeitgeber ebenfalls abgewiesen.

Die Warnstreiks der Deutschen Postgewerkschaft (DPG) gingen unterdessen weiter: Nach Gewerkschaftsangaben traten rund fünftausend Mitarbeiter der Nacht- und der Frühschicht vorübergehend in den Ausstand. Besonders betroffen waren die Bereiche Fernsprechauskunft und die Fernmeldetechnik. Insgesamt wurden nach Angaben eines Gewerkschaftssprechers 39 Fernmeldeämter in 13 Bundesländern bestreikt. Mit den Streiks wollen die rund 670.000 Postler ihrer Forderung nach besserer sozialer Absicherung bei der geplanten Privatisierung der Postunternehmen Postdienst, Postbank und Telekom Nachdruck verleihen.

Das Arbeitsgericht in Stuttgart begründete seine Entscheidung damit, daß die Forderungen der DPG nach einem Sozialtarifvertrag freiwillig verhandelt werden können. Die Streiks zur Erzwingung eines Vertrages seien aber unrechtmäßig. Der Postausschuß des Bundestages hatte mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung der Sozialdemokraten die Umwandlung der drei Postunternehmen in Aktiengesellschaften gebilligt. ee

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