piwik no script img

Immunität von Volker Beck aufgehobenStaatsanwaltschaft ermittelt

Beim Grünen-Bundestagsabgeordneten fand die Polizei eine kleine Menge Drogen. Nun gab der Bundestag dem Antrag auf Aufhebung der Immunität statt.

Hat seine Fraktionsämter niedergelegt, aber sein Bundestagsmandat behalten: Volker Beck. Foto: dpa

BERLIN dpa | Der Bundestag hat nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft die Immunität des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck aufgehoben. Sie habe deshalb Ermittlungen aufgenommen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag.

Die Polizei hatte Anfang März eine kleine Menge Drogen bei Beck gefunden. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um 0,6 Gramm einer „betäubungsmittelverdächtigen Substanz“, nach Medienberichten Crystal Meth. Beck stellte daraufhin seine Fraktionsämter zur Verfügung und ist derzeit krank geschrieben. Sein Mandat hat er behalten.

Zunächst hatte die Bundestagsverwaltung die Aufhebung der Immunität aus formalen Gründen abgelehnt. Nunmehr hat sie dem nachgebesserten Begehren der Staatsanwaltschaft nicht mehr widersprochen.

In der Regel kann gegen einen Abgeordneten nach 48 Stunden ermittelt werden, wenn der Bundestag einer entsprechenden Mitteilung über die Ermittlungsabsicht der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Endlich der richtige Schritt. Es kann nicht sein, daß ein Saubermann-Image mehr zählt als die juristische Notwendigkeit.

  • Na also...geht doch werter Bundestag. OK, der formale Fehler der Justiz war zwar blöd gelaufen aber es war eigentlich zu verstehen, was gemeint war.

     

    Von daher finde ich es richtig, dass die Immunität von Beck aufgehoben wurde. Denn hier muss die Justiz ihre Arbeit tun duerfen, ganz besonders dann wenn sich bestätigen sollte, dass es wirklich um die hochgefährliche Droge Chrystal Meth gehen sollte.

     

    Weiterhin sage ich nochmal ganz klar und deutlich an die Adresse von ALLEN Bundes- und Landespolitikern: Drogen haben im Bundestag sowie in den Landtagen absolut NICHTS zu suchen. Ich will, dass der Bundestag und die Landtage drogenfreie Zonen sind. Von uns Buergern erwartet man ja schließlich auch dass wir an unseren Arbeitsplätzen drogenfrei sind, was auch absolut RICHTIG so ist. Der Bundestag ist eben auch ein Arbeitsplatz.

     

    Denn ich kann es absolut nicht ab, wenn Politiker und Politikerinnen beim Abfassen von Gesetzen oder bei der Verabschiedung von Gesetzen unter Drogen stehen.