■ Immigration: Erfolg vor Gericht
Paris (dpa) – Der Pariser Verfassungsrat hat das neue französische Einbürgerungsgesetz in mehreren Punkten für verfassungswidrig erklärt. Das Reformgesetz ersetzt die automatische Einbürgerung im Lande geborener Ausländer durch den einklagbaren Rechtsanspruch, auf Antrag zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr eingebürgert zu werden. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten geklagt. Der Verfassungsrat teilte gestern mit, er habe den Artikel 12 des Gesetzes aufgehoben, der den Rechtsanspruch auf Einbürgerung für alle Personen verneint, die polizeilich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder ausgewiesen werden sollen. Im Widerspruch zu den Menschenrechten stehe auch ein Passus, der Ausländern, die polizeilichen Meldeauflagen unterliegen, andere Wege zur Einbürgerung, etwa durch Heirat verwehre.
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