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Im Süden HamburgsHospiz kann Arbeit aufnehmen

Die Eröffnung war bereits gefeiert worden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht eine wichtige Entscheidung für ein Hospiz in Hamburg getroffen.

Vom Gericht legitimiert: das Hospiz im Hamburger Süden. Bild: dpa

HAMBURG dpa | Ein Hospiz im Hamburger Süden kann nach juristischem Streit seine Arbeit aufnehmen. Zwei Nachbarn scheiterten am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung. Bereits einen Tag vor der Entscheidung des Gerichts war das Hospiz des Kreisverbandes Hamburg-Harburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Langenbek offiziell eröffnet worden.

Die Einrichtung mit zwölf Zimmern sei in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig, erklärte Gerichtssprecher Andreas Lambiris. Mit dem genehmigten Vorhaben seien auch keine unzumutbaren Beeinträchtigung für die Nachbarn verbunden – weder was die Größe des Gebäudes betreffe noch den zu erwartenden Verkehr. Rund 20 Mitarbeiter sollen in dem Hospiz künftig zwölf Menschen betreuen.

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Es ist gut, dass es auch in Harburg ein Hospiz gibt, in dem Bürgerinnen und Bürger die letzten Tage ihres Lebens verbringen können – in einer guten Atmosphäre, im Kreise von Freunden und Verwandten“, sagte er am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. „Mich beeindruckt die Arbeit der Hospizbewegung sehr.“

Auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erklärte: „Die schnelle Entscheidung des Gerichts macht den Weg frei für eine gute und sinnvolle Einrichtung in Harburg.“ Bei der Eröffnung des Hospizes am Mittwoch hatte Prüfer-Storcks bereits betont, Sterben und Tod dürften keine Tabuthemen sein.

„Hospize sind als Einrichtungen für ein würdevolles Lebensende inzwischen anerkannt und etabliert. Sie gehören zu unserm Leben dazu — und deshalb auch mitten in Wohngebiete.“ Das Hospiz schließe eine Lücke im Hamburger Süden, sagte die Senatorin. In der Hansestadt gibt es den Angaben zufolge sechs weitere Hospize.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht habe das DRK zugesagt, kleine Mängel abzustellen, erklärte Lambiris. Dabei geht es etwa um den Stellplatz der Müllcontainer und Lärm, der von zwei Lüftern ausgeht. Gegen die Gerichtsentscheidung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulässig.

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5 Kommentare

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  • Super, eine richtige und wichtige Entscheidung.

  • Wollen die Kläger selbst allein und unter unwürdigen Umständen u.U. auch noch in einer Klinik-Abstellkammer aus dem Leben scheiden. Vermutlich können sie sich ein luxuriuöseres Ausscheiden aus ihrem Dasein leisten.

     

    Es zeugt schon von einer monströsen Ignoranz, Menschen ein menschenwürdiges Sterben vorenthalten zu wollen und für sich den Gedanken daran allein schon zu verdrängen.

     

    Diese Leute täten gut daran, sich endlich mit dem Gedanken zu befassen und auszusöhnen, dass wir alle durch ein endliches Leben gehen und jeder Mensch - auch der von nebenan und man selbst - davon nicht ausgeschlossen ist. Wie pervers und mit welchen Folgen wäre für die Menschheit die Unsterblichkeit! - Einfach mal darüber nachdenken und sich auf ein allgemein gültiges menschliches Maß besinnen. Würde uns allen gut tun!

  • Mit großer Erleichterung und Dankbarkeit habe ich die gerichtliche Entscheidung zur Kenntnis genommen und bin froh, dass die Gefühlsarmut der Kläger ein Einzelfall ist.

    Kinder- u. Jugendeinrichtungen, aber auch Altentagesstätten, Pflegeheime und Hospize sind Einrichtungen, die von uns allen gebraucht werden und erreichbar zu sein haben. Solche Einrichtungen mindern nicht den Wohn- oder Imobilienwert, sondern es ist die Herzlosigkeit der Ausgrenzer, die zur Minderung führen.

  • G
    Gast

    Wer einmal einen geliebten Menschen beim Sterben begleitet hat, weiß wie quälend und unwürdig die letzten Tage in einem Krankenhaus sein können, wie schwer es sein kann,den Sterbenden allein in eine richtige, palliative Behandlung zu bekommen. Wir haben dies alles erlebt, hätten Probleme gehabt schnell einen Platz in einem Hospitz zu bekommen.

    Hamburg hat noch zuwenig Hospitze. Es ist absurd, dass das Menschenrecht auf ein würdiges Sterben heutzutage, iin unserem reichen Land, quasi erst noch eingefordert werden muss. Mir fehlen die Worte, dass es Vorbehalte und Widerstände gegen Hospitzbauten gibt, als wenn ob es um ansteckende Krankenheiten oder Aussätziges ginge. Das ist für mich assozial. Ich wünsche der Hospitzbewegung weiterhin viel Erfolg und das Hamburg weitere dieser Einrichtungen baut!

  • G
    Gast

    Eine der besten und sinnvollsten Gerichtsentscheidungen des Jahres! Ich freue mich, dass so viele Menschen die Hospizbewegung unterstützen.