: Illegaler Zuwanderer?
Barth-Völkel soll sich sein Bürgerschaftsmandat mit falschen Angaben erschlichen haben
Das Präsidium der Bürgerschaft untersucht derzeit, ob Barth-Völkel rechtswidrig in die Bürgerschaft gewählt wurde. „Wir haben eine interne Prüfung veranlasst“, bestätigte Parlamentssprecher Ingo Mix der taz. Der Schill-Abgeordnete soll voriges Jahr seinen Wohnsitz in Hamburg vorgetäuscht, tatsächlich aber in Norderstedt gewohnt haben, meldete gestern das Abendblatt.
Nach der Hamburger Verfassung und dem Wahlgesetz ist jedoch nur wählbar, wer drei Monate vor der Wahl seinen „Lebensmittelpunkt in Hamburg“ hat. Barth-Völkel hatte sich unter einer Adresse in Poppenbüttel angemeldet, wo er jetzt auch in einem Neubau wohnt. Damals allerdings soll dort nur „eine Baugrube“ gewesen sein. Er räumte inzwischen ein, „im Herbst“ 2001 das neue Haus bezogen zu haben – nach der Wahl.
Da das Ergebnis der Bürgerschaftswahl jetzt nicht mehr anfechtbar ist, könnte nur das Parlament selbst beschließen, Barth-Völkel das Mandat abzuerkennen. Das falle, so Mix, unter den Verfassungsbegriff „der Selbstreinigungskraft“. SMV
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