Humanistische Union gegen Polizeivideos: Sofortiges Filmverbot
Verband erwägt einstweilige Verfügung gegen die Polizei. Die soll so gezwungen werden, die Verwaltungsgericht verkündete Beschränkung von Polizeivideos bei Demonstrationen zu befolgen.
Im juristischen Streit um Videoaufnahmen bei Demonstrationen wollen die Kläger die Berliner Polizei möglicherweise zu einem schnellen Stopp des Filmens zwingen. Das teilte ein Sprecher der Humanistischen Union, die mehrere Kläger unterstützt, am Donnerstag mit. Mit einer einstweiligen Verfügung durch ein Gericht könnten die Kläger erreichen, dass die Polizei auf jeden Fall so lange nicht filmen darf, bis der Streit rechtskräftig entschieden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Filmen von friedlichen Demonstrationen am Dienstag für rechtswidrig erklärt. Die Polizei dürfe nur Aufnahmen machen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten oder Gewalt gebe. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Polizeipräsident Dieter Glietsch will in Berufung gehen und trotz des erstinstanzlichen Urteils auch künftig den Ablauf friedlicher Demonstrationen per Videoübertragung verfolgen lassen.
Der Sprecher der Humanistischen Union sagte, man erwäge einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Dass die Polizei ihre Niederlage nicht so einfach hinnimmt, sondern das Oberverwaltungsgericht anrufen werde oder ein eigenes Landesversammlungsgesetz verlange, sei nicht überraschend. Die Kläger von der Anti-Atom-Demonstration müssten aber für die Zeit des Rechtsstreits das weitere Filmen nicht akzeptieren.
Glietsch hatte am Mittwoch in der RBB-Abendschau angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Videoaufnahmen seien bei allen großen Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nötig. Dies mache auch die Tragödie bei der Love Parade in Duisburg deutlich. "Wenn bei einer Großdemonstration mit 100.000 Menschen eine Panik ausbricht, haben wir dieselbe Situation", sagte er. (dpa)
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