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Hühnerbaron bleibt auf freiem Fuß

Oldenburg. Anton Pohlmann muß nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilte mit, es lägen bisher „keine konkreten Tatsachen“ vor, die eine Verdunklungs- oder Fluchtgefahr belegen würden. Deshalb bestehe zu einer Verhaftung des Eierproduzenten zur Zeit keine Veranlassung. Die Ermittlungen gegen Pohlmann dauerten an, teilte der Sprecher der Ermittlungsbehörde mit. dpa

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