piwik no script img

■ HooliganDrei Monate Haft

Eine Haftstrafe von drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung muß ein 24jähriger gewalttätiger Fußball-Fan aus Leverkusen absitzen. Das ist das Ergebnis einer Berufungsverhandlung, in der der Angeklagte am Dienstag vor einem Frankfurter Gericht vergeblich eine Strafaussetzung zur Bewährung erreichen wollte. Der 24jährige Maurer hatte nach dem Bundesliga-Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und Leverkusen am 30. Mai 1991 einen zusammengeschlagenen und bereits ohnmächtigen 19jährigen mit Fußtritten mißhandelt. Ausschlaggebend für die strenge Beurteilung war, daß der Fan bereits früher als Skinhead aufgefallen war, sich an einem Überfall auf ein Asylbewerberheim beteiligt, sowie NS-Symbole öffentlich gezeigt hatte.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen