■ Honecker: Keine Ehrenrente
Berlin (AFP) – Erich Honecker erhält keine Ehrenpension als Kämpfer gegen den Faschismus. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin. Nach dem damals noch geltenden DDR-Recht war die Auszahlung der Ehrenpension vom Wohnsitz im Gebiet der früheren DDR abhängig, begründete das Gericht die Entscheidung. Dies sei bei Honecker aufgrund seiner Flucht nicht der Fall gewesen. Die am 1. Mai 1992 an die Stelle der DDR-Ehrenpension getretene Entschädigungsrente werde wiederum nur Personen gewährt, die bis zum 30. April 1992 die Ehrenpension bezogen.
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