Homo-Ehe in Argentinien: Auch Touristen dürfen heiraten
Buenos Aires öffnet sich weiter gleichgeschlechtlichen Ehen. Auch Schwule und Lesben ohne feste Meldeadresse dürfen sich ab sofort das Ja-Wort geben.
Bild: dapd
BUENOS AIRES taz | Schwule und Lesben haben jetzt einen Grund mehr, Buenos Aires zu besuchen: In der argentinischen Hauptstadt dürfen ab sofort auch schwule und lesbische TouristInnen heiraten.
Die jetzt von der Stadtregierung mit einer „Eilanweisung“ erlassene Verordnung erlaubt nicht nur lesbischen und schwulen Ausländerinnen und Ausländern mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und festem Wohnsitz in Argentinien die Heirat. Auch Menschen ohne feste Meldeadresse und festem Wohnsitz in Argentinien dürfen die gleichgeschlechtliche Ehe in den Standesämtern der Stadt schließen.
„Jede Person, die die Voraussetzungen eines Durchreisenden erfüllt, kann in der Stadt Buenos Aires in den Ehestand treten“, bestätigte Untersekretär Javier Buján von der Justizverwaltung der Hauptstadt. Dazu genügt neben der bestätigten Einreise durch einen Grenzbeamten eine vorrübergehende Aufenthaltsadresse, beispielsweise die eines Hotels. Spätestens fünf Tage nach der Antragstellung kann die Ehe geschlossen werden.
Argentinien hatte im Juli 2010 als erster Staat Lateinamerikas die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren im ganzen Land ermöglicht. Die damals vom Kongress beschlossene Regelung galt jedoch nur für in Argentinien lebende Schwule und Lesben.
Der Hauptstadtbezirk folgte jetzt mit seiner „Eilanweisung“ an die Standesämter den Beispielen der Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Feuerland. Die hatten bereits vor einigen Monaten die Eheschließung von schwulen und lesbischen Paare auch für durchreisende Ausländerinnen und Ausländer erlaubt. In La Plata, der Provinzhauptstadt Buenos Aires, hatte sich erstmals am 11. Mai das schwulen Touristenpaar Alexander Greenwich und Victor Höld aus Australien das Ja-Wort gegeben.
In anderen Ländern Lateinamerikas dürfen Homosexuelle nur in wenigen Städten und Provinzen wie der mexikanischen Hauptstadt und dem brasilianischen Bundesstaat Río Grande do Sul heiraten. Eine Lebenspartnerschaft mit geregeltem Erb- und Rentenrecht dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit 2008 in Uruguay eingehen.
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