■ Urteil: Hohe Geldstrafe
Celle (dpa) – Das Oberlandesgericht Celle hat den Verfasser eines ausländerfeindlichen Flugblattes wegen Volksverhetzung zu 2.250 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Strafsenat wertete das Flugblatt als „Angriff auf die Menschenwürde von Asylbewerbern“ und bestätigte ein Urteil der Vorinstanz gegen einen Arbeitslosen, teilte das Gericht gestern mit. Das Flugblatt enthielt das gefälschte Bekenntnis eines Asylbewerbers, er bringe den Deutschen Aids, verteile Rauschgift an ihre Kinder und lebe faul auf Kosten der als „Nazi- Schweine“ bezeichneten Bevölkerung.(Az.: 3 Ss 182/94)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen