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Hoffnung

Das Bündnis „Keine Ostseeautobahn“ hofft auf das Bundesverwaltungegericht in Berlin. Das entscheidet am Donnerstag, ob die Planungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Wakenitz-Querung der A 20 rechtmäßig sind. Den ersten Teil der Klage hatte das Gericht abgewiesen, die eigenständige Verkehrsbedeutung des Abschnittes erkannt und hohe Anforderungen an die Qualität der Fluss-Querung gestellt. Diese sieht das Bündnis „Keine Ostseeautobahn“ in dem vorliegenden Planfeststelllungsbeschluss ignoriert. Die Landesregierung zerschneide mit der geplanten Flachbrücke hochwertiges Naturschutzgebiet, kritisieren die Autobahn-Gegner.

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