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Archiv-Artikel

Höchstmieten

Die Höchstgrenze für die Mietkosten von ALG-II-EmpfängerInnen liegt für eine Person bei 265 Euro, für zwei Personen bei 355 Euro, für drei Personen bei 420 Euro und für vier Personen bei 490 Euro im Monat. Ein Zwangsumzug binnen 6 Monaten droht, wenn die tatsächliche Miete 30 Prozent darüber liegt. Ein Jahr Zeit soll es geben, wenn die Miete nur 20 bis 30 Prozent zu hoch ist.