■ Höchste Verwaltungsrichter bestätigen: Rechtschreibreform verletzt Grundrechte nicht
Berlin (dpa) – Nach dem Bundesverfassungsgericht hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht die Rechtschreibreform bestätigt. Der 6. Senat hob gestern ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf. Die Reform verletze die betroffenen Schüler nicht in ihren Grundrechten, urteilten die Richter. Auch sei kein spezielles Gesetz zur Einführung der Reform an Schulen notwendig.
Das Gericht folgte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Juli 1998 ebenfalls keinen Grundrechtsverstoß gesehen hatte. „Gegen diese Vorentscheidung können wir hier nicht an“, erklärte der Vorsitzende Richter Norbert Niehues. Die wesentlichen Aussagen des Karlsruher Gerichts seien für die Verwaltungsgerichte verbindlich. Niehues ließ offen, ob das Bundesverwaltungsgericht bei einer eigenen Prüfung die Auswirkungen der Reform als ähnlich gering wie Karlsruhe eingestuft hätte.
Das Gericht hatte über die Klage eines zehnjährigen Schülers zu entscheiden, der von seinen Eltern vertreten wurde. Sein Vater Gernot Holstein sagte nach dem Urteil: „Wir setzen jetzt voll auf das Volksbegehren.“ Der Anwalt Rolf Gröschner sagte: „Ich sehe die rechtlichen Fragen jetzt als entschieden an.“ Lediglich in Niedersachsen laufe noch ein Gerichtsverfahren, in dem es um die Vereinbarkeit der Reform mit der Landesverfassung gehe. Gröschner hatte erklärt, die Reform sei ein Paradigmenwechsel: Während früher an Schulen gelehrt wurde, was außerhalb Praxis war, solle durch die Reform jetzt mit Hilfe der Schulen etwas Neues angestoßen werden. Dies dürfe keinesfalls nur mit einer Verordnung geschehen. (Az.: 6 C 8.98)
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