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Hoechst verliert gegen WDR

Frankfurt (ap) - Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) muß seine schweren Vorwürfe, die in einer Fernsehsendung wegen der tödlichen Nebenwirkungen von zwei Medikamenten gegen die Hoechst AG erhoben wurden, in den zentralen Punkten nicht zurücknehmen. Das hat das Frankfurter Landgericht entschieden. In dem Beitrag, der am 27. November 1986 von der ARD unter dem Titel: „Gesucht wird: ...eine Todesursache“ ausgestrahlt wurde, war behauptet worden, daß an den von dem Pharmakonzern hergestellten Antidepressiva „Alival“ und „Psyton“ mit dem Wirkstoff Nomifensin mindestens 100 Menschen gestorben seien und etwa 10.000 Personen schwerste Gesundheitsschäden erlitten hätten. Die Firma habe das Medikament auch viel zu spät vom Markt genommen. Das Gericht urteilte, es handele sich bei diesen Vorwüfen nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um zulässige Meinungsäußerungen von Wissenschaftlern, die in dem Fernsehfilm zu Wort gekommen waren. In zwei unwichtigeren Punkten konnte sich Hoechst dagegen durchsetzen. Der Film soll jetzt wiederholt werden (laut WDR).

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