■ In Neufünfland: Hochschulgesetze
Seit dem 3. Oktober könnten StudentInnen in den neuen Bundesländern unangenehme Überraschungen erleben. Der Tag der deutschen Einheit war der Stichtag für die Verabschiedung der Landeshochschulgesetze in den neuen Ländern. Hinter den Gesetzentwürfen verbirgt sich ein teilweise rigoroses Vorgehen gegen die Studentenschaft. So dürfen die Studierenden in Sachsen die Regelstudienzeit nur um zwei Semester überziehen. Anschließend droht ihnen die Exmatrikulation, es sei denn, die Überschreitung erfolgt „aus von dem Studenten nicht verantwortbaren Gründen“. Wie der/die StudentIn allerdings ihre Nicht- Verantwortung beweisen sollen, bleibt ihm/ihr überlassen. Damit möchten die Verantwortlichen verhindern, daß „die Hochschule als Wartesaal oder Parkplatz mißbraucht wird“, wie es der sächsische Bildungsminister Meyer ausdrückt. Wünschenswert wäre allerdings, daß die Hochschulpolitiker in Sachen Wohnheimplätze und Lehrpersonal ein ähnliches Engagement an den Tag legten.hek
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