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Archiv-Artikel

in kürze FÜR LEDIGE MÜTTER/VÄTER Hinterbliebenenrente

Unverheiratete Väter und Mütter, die ihren Partner durch Gewalt verloren haben, haben ein Recht auf Hinterbliebenenrente, zumindest für die Zeit der Kindererziehung. Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber das Opferentschädigungsgesetz entsprechend ändern (Az: 1 BvR 684/98 - 9.03.04). (dpa)