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Hilfe boykottiert

■ Landgericht: NWZ darf Anzeige verweigern

In der Oldenburger Lokalzeitung NWZ darf auch künftig nicht für Kurdistan-Spenden geworben werden. Das Oldenburger Landgericht entschied gestern, daß auch eine Zeitung, die an einem Ort ein Monopol hat oder eine monopolähnliche Stellung einnimmt, den Abdruck einer Anzeige ablehnen kann, „wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt“. Anlaß dieser Gerichtsentscheidung war die Beschwerde des Oldenburger Kaufmanns Reinhold Kühnrich, der versucht hatte, in der NWZ einen Aufruf unterzubringen, in dem für eine Geldsammlung zugunsten der Kurden geworben werden sollte.

Die NWZ hatte diese Anzeige mit der Begründung abgewiesen, daß in der Annonce nur das Konto eines Privatmannes genannt worden sei. Kühnrich hielt dagegen, daß er die Aktion in Übereinstimmung mit der Hilfsorganisation Medico International unternommen habe und nur aus banktechnischen Gründen das gespendete Geld auf einem privaten Konto geparkt habe. Die eingehenden Summen würden ohne Abzug an Medico International weitergeleitet. Falls die NWZ Zweifel habe, sei er bereit, zurückzutreten, damit eine Vertrauensperson der Zeitung seine Stelle einnehmen könne.

Das Gericht vertrat dagegen die Ansicht, daß es die Stichhaltigkeit der Argumente, die die NWZ vortrage, nicht zu prüfen habe. Es genüge die Angabe eines sachlichen Grundes. Klaus Dede

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