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Hessisches Kommunalwahlgesetz gekipptSchwere Schlappe für Schwarz-Rot in Hessen

Das von CDU und SPD geplante Auszählungsverfahren nach d’Hondt verstößt gegen die Wahlgleichheit, urteilt der hessische Staatsgerichtshof.

Das Urteil sei „einerseits überraschend“, andererseits aber zu respektieren, sagt Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) Foto: dts Nachrichtenagentur/imago

Es ist eine derbe Niederlage für die schwarz-rote Regierungskoalition in Hessen: Die vom Landtag im Frühjahr vergangenen Jahres mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD durchgesetzte Reform des Wahlrechts für die hessischen Kommunalwahlen ist nichtig. Der hessische Staatsgerichtshof hat das gewählte Sitzzuteilungszählverfahren, das größere Parteien bevorzugen würde, in der vergangenen Woche gekippt.

„Die Wiedereinführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt unter Abkehr von dem bislang geltenden Verfahren nach Hare/Niemeyer für hessische Kommunalwahlen ist aufgrund dessen systembedingter Verzerrungen zugunsten stimmenstarker Parteien und Wählervereinigungen verfassungswidrig“, befand das Gericht und gab damit einem Normenkontrollantrag der FDP-Fraktion im hessischen Landtag statt. Mit den Auszählsystemen werden die Stimmanteile einer Partei bei einer Wahl in konkrete Mandate umgerechnet. Es gibt dafür unterschiedliche mathematische Verfahren, die jeweils unterschiedliche Sitzzuteilungen produzieren.

Das neutralere Hare/Niemeyer-Verfahren hatte 1980 d’Hondt abgelöst. Die geplante Rückkehr zum alten Sitzverteilungsverfahren verstoße gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit, urteilten die Richer*innen. Denn es begünstige stimmenstarke Parteien und Wählervereinigungen – und benachteilige stimmenschwache Gruppierungen. Ein „stärker verzerrendes und deshalb im Grunde überholtes Verfahren“ dürfe nicht gewählt werden.

Das Sitzzuteilungsverfahren war mit der Begründung geändert worden, damit solle ein Beitrag zur Verringerung der „Zersplitterung“ kommunaler Parlamente geleistet sowie die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen gesichert werden. Mit einer ähnlichen Begründung hatten auch CDU, SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen das dortige Kommunalwahlrecht geändert und ein Zählverfahren eingeführt, bei dem kleinere Parteien systematisch benachteiligt worden wären. Im Mai vergangenen Jahres scheiterten sie damit ebenfalls vor dem dortigen Landesverfassungsgerichtshof.

Deutliche Bevorteilung größerer Parteien

Nach Berechnungen der FDP hätten CDU und SPD bei den hessischen Kommunalwahlen 2021 von vor vier Jahren 94 beziehungsweise 68 Mandate mehr erhalten, wenn damals das neue Berechnungsverfahren gegolten hätte. Das sollte eigentlich nun bei den hessischen Kommunalwahlen am 15. März angewendet werden, bei denen die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie in 421 Städten und Gemeinden in Hessen neu gewählt werden.

Auch die Satirepartei Die Partei hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Wir haben alle gewonnen“, sagte deren Frankfurter Stadtverordnete Nico Wehnemann der taz. Das Gericht habe sehr klargemacht, dass ein Auszählungsverfahren nicht geändert werden dürfe, um kleinere Parteien zu benachteiligen und größere zu bevorzugen. „Das ist ein Erfolg für uns alle.“

Von einem „Scheitern mit Ansage“ sprach der Grünen-Landtagsfraktionsvorsitzende Mathias Wagner. Viele Ex­per­t*in­nen hätten die Landesregierung vor der Gesetzesänderung gewarnt. Die Gerichtsentscheidung sei „auch eine schwere Klatsche für den Innenminister“. Der sei schließlich selbst einmal Präsident des Staatsgerichtshofs gewesen und „hätte es eigentlich besser wissen müssen“. Landesinnenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, das Urteil sei „einerseits überraschend“, andererseits aber zu respektieren. Es handele sich um eine „Rechtsprechungsänderung“.

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