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Heilpraktiker bleiben ohne Kasse

Karlsruhe (ap) - Heilpraktiker bleiben weiterhin von der Kassenzulassung ausgeschlossen. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe bekanntgegeben und außerdem entschieden, daß psychotherapeutisch tätige Diplompsychologen auch künftig eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz benötigen. Für verfassungswidrig erklärte das höchste Gericht eine Vorschrift, die Ausländern die Zulassung als Heilpraktiker und damit auch als Psychotherapeuten verweigert.

In der Nichtzulassung der Heilpraktiker zu den gesetzlichen Krankenkassen hatte die Beschwerdeführerin eine verfassungswidrige Beschränkung ihrer Berufsfreiheit und eine Verletzung des Gleichheitssatzes gesehen. Es sei inkonsequent, den Heilpraktiker durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen zu einem wichtigen Träger der Gesundheitspflege zu machen, ihn aber durch den Ausschluß von den gesetzlichen Krankenkassen an der Entfaltung seiner Möglichkeiten zu hindern.

Die Verfassungsrichter bezeichneten den Ausschluß der Heilpraktiker von der Kassenzulassung als verfassungsrechtlich zulässige Berufsausübungsregelung. Das sozialpolitische Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung sei eine möglichst rasche und sichere Heilung der Versicherten durch approbierte Ärzte.

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