: Hausrat: Schutz bei Urlaubsklau
Sonne und Süden garantieren oftmals nicht nur die wohlverdiente Erholung, sondern rufen auch Diebe auf den Plan. Ist es an sich schon ärgerlich, im Urlaub – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen – beklaut zu werden, so trifft es doppelt hart, wenn der Verlust nicht ersetzt wird. Bei Einbrüchen ins Feriendomizil zahlt zwar die heimische Hausratversicherung, allerdings nur dann, wenn Schlösser aufgebrochen oder Fensterscheiben eingeschlagen wurden. Benutzte der Dieb etwa einen entwendeten Zweitschlüssel, leistet die Versicherung dagegen nur, wenn Tresore, Schränke oder Schubladen gewaltsam geöffnet wurden, um den wertvolleren Hausrat zu entwenden. Wer auf offener Straße beraubt wird, kann ebenfalls mit der Hausratversicherung rechnen. Dazu muss dem Opfer beispielsweise die Handtasche entrissen werden oder der Täter muss es mit einem Messer bedrohen. Die Zeitschrift Finanztest berichtet in ihrer aktuellen Oktoberausgabe, wann die Hausratversicherung auf Reisen zahlt, in welcher Höhe der Schaden ersetzt wird, und wie der Diebstahl oder Einbruch bewiesen werden sollte. Tipp: Solche Vorfälle sollte man immer der Polizei vor Ort melden und dann unverzüglich seine Versicherung informieren. TAZ
„Finanztest“ 10/00, 7 Mark, erhältlich am Kiosk und im Zeitschriftenhandel
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