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Hauptstadt-Vertrag in Berlin unterzeichnet

■ Kohl lobt das Werk als „Schritt zur inneren Einheit“ Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab

Berlin (AP/taz) — Als entscheidenden Beitrag zur inneren Einheit Deutschlands haben Bundesregierung und Berliner Senat die Unterzeichnung des Hauptstadt-Vertrags gestern in Berlin gewürdigt. Bundeskanzler Helmut Kohl sagte laut einem vorab verbreiteten Manuskript zur feierlichen Unterzeichnung: „Das wiedervereinigte Berlin wird jetzt zum Mittelpunkt des föderalen und demokratischen Deutschland.“ Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Hauptstadtplanung. Kohl sprach von einem „weiteren bedeutsamen Schritt auf dem Wege zur Vollendung der inneren Einheit Deutschlands“. Der Sitz von Parlament und Regierung in Berlin solle im Geiste der demokratischen und freiheitlichen Traditionen dieser Stadt entstehen. „Unser gemeinsames Ziel ist es, Berlin als lebendige und liebenswerte Hauptstadt zu gestalten“, sagte der Bundeskanzler. Die Hauptstadtplanung müsse kulturell und städtebaulich zukunftsweisend sein. Kohl bezeichnete die Tatsache, daß die Bundesregierung sowohl mit Berlin als auch mit Brandenburg einen Vertrag schließt, als Ausdruck der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik.

Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen sah ebenfalls einen „wichtigen Schritt zur inneren Einheit Deutschlands“. Damit bestätigten sich für den Osten die Verläßlichkeit der Bundesrepublik und ihr Wille, Trennendes zu überwinden, hieß es in seinem Redemanuskript. Er rechne damit, daß Parlament und Regierung noch in diesem Jahrzehnt in Berlin sein würden. „Berlin ist nicht die Fortschreibung von Bonn“, erklärte der CDU-Politiker und sagte für die Planungen voraus: „Wir werden bei unserer Arbeit sicher nicht immer gleicher Meinung sein.“ Der konsequente und zielgerichtete Hauptstadtausbau solle „gegensteuern gegen die drückenden Schwierigkeiten des wirtschaftlichen und sozialen Umbruchs“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag grünes Licht für die Unterzeichnung des Hauptstadt-Abkommens zwischen dem Bund und Berlin gegeben. Nach mehrstündiger Beratung wies damit der Zweite Senat einen Antrag von vier Bundestagsabgeordneten auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurück, mit der die Befürworter Bonns als Bundeshauptstadt die Unterzeichnung hatten verhindern wollen.

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