piwik no script img

Haschisch-Urteil

Das sog. Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet nach Ansicht der Justizsenatorin Lore Peschel-Gutzeit (SPD) keine grundlegende Wende. Im Deutschlandradio Berlin sagte sie gestern, das Gericht in Karlsruhe habe die Rechtslage nicht verändert. Es habe vielmehr an das seit Jahren geltende Recht erinnert. Die Senatorin wies darauf hin, daß das Betäubungsmittelgesetz nicht zwischen harten und weichen Drogen unterscheide, sondern nur von Rauschmitteln spreche. Auch sei Nordrhein-Westfalen nicht das erste Bundesland, das Richtlinien zum Eigenverbrauch geringer Mengen harter Drogen erlassen habe. Als utopisch bezeichnete Frau Peschel-Gutzeit die Idee, daß in Deutschland Rauschmittel oder zumindest Cannabis gänzlich zugelassen werden könnten. Sie erinnerte daran, daß das internationale Suchtstoff-Abkommen dies gar nicht zulasse.

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 390 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen