■ Haschisch-Justiz: Recht auf Rausch?
Frankfurt/Main (dpa) – Nach Hildesheim und Lübeck hat nun auch ein Frankfurter Gericht das Bundesverfassungsgericht angerufen, um zu überprüfen, ob das Haschisch-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Richtern geht es nicht nur um das Konsum-, sondern auch um das Handelsverbot von Haschisch. Es stelle sich die Frage, ob das Rauschgift nicht aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden müsse, so das Landgericht.
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