Harvey Weinstein erneut verurteilt: Schuldig in weiteren Punkten
Der im Gefängnis sitzende Harvey Weinstein wird für weitere Taten verurteilt – auch für Vergewaltigung. Jetzt drohen ihm zusätzliche Jahre Haft.
Doch es war keine totale Niederlage für den 70-jährigen Weinstein. In einem Fall wurde er freigesprochen, in drei weiteren Anklagepunkten konnten sich die acht Männer und vier Frauen nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen. Für diese drei Vorwürfe, darunter Vergewaltigung und erzwungener Oralverkehr, stellte die Richterin ein sogenanntes Fehlverfahren („Mistrial“) fest.
Im Falle eines Schuldspruchs in allen Anklagepunkten drohten Weinstein über 60 Jahre Haft. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft sind nun immerhin noch bis zu 24 Jahre Haft möglich. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Das seit Oktober laufende Verfahren drehte sich um sieben Anklagepunkte, darunter Vergewaltigung und andere sexuelle Übergriffe. Die Vorwürfe stammten von vier Frauen in einem Zeitraum von 2004 bis 2013. Die meisten Übergriffe sollen in Hotels in Beverly Hills stattgefunden haben.
„Degenerierter Vergewaltiger“
Nach Darstellung von Weinsteins Verteidigern waren sexuelle Handlungen einvernehmlich oder einige der vorgebrachten Vorwürfe von den Frauen frei erfunden. Weinsteins Anwälten zufolge hätten die Klägerinnen mit dem einflussreichen Filmproduzenten Sex gehabt, um in Hollywood weiterzukommen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten als „degenerierten Vergewaltiger“ dargestellt, der seine Macht dazu benutzt habe, Frauen nachzustellen und wie ein Raubtier zu handeln.
Die drei Schuldsprüche betrafen ein als Jane Doe 1 umschriebenes Model, das im Zeugenstand erklärt hatte, sie sei im Februar 2013 für ein Filmfestival aus Rom nach Hollywood gereist. Weinstein sei unter dem Vorwand, reden zu wollen, in ihr Hotelzimmer gekommen. Er habe sie dort zum Oralverkehr gezwungen und vergewaltigt, sagte sie unter Tränen aus.
„Harvey ist natürlich von dem Urteil enttäuscht“, sagte Weinstein-Sprecher Juda Engelmayer in einer Mitteilung. Sie glaubten aber, dass der Fall von Jane Doe 1 in einem Berufungsverfahren anzufechten sei. Weinstein sei entschlossen, weiter juristisch vorzugehen.
Weinsteins Anwaltsteam hat kürzlich Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Eine Entscheidung darüber könnte 2023 fallen. Doch mit dem neuerlichen Schuldspruch dürfte der einst mächtige Hollywood-Mogul, der mit seiner Firma Erfolgsfilme wie „Der englische Patient“, „Pulp Fiction“, „Good Will Hunting“ oder „Gangs of New York“ produzierte, seine Hoffnungen auf eine baldige Freilassung aufgeben.
Weltweit sahen Betroffene eigene Erlebnisse in denen der mutmaßlichen Weinstein-Opfer wieder. Unter dem Schlagwort „Me too“ („Ich auch“) fanden sie öffentlich Gehör – mit Folgen für weitere einflussreiche Leute, die angeprangert, gefeuert oder angeklagt wurden. Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.
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