: Handelskammer kassierte zu viel Geld
Urteil Zuletzt verpasste das Verwaltungsgericht der Handelskammer Hamburg einen Maulkorb, nun muss die Kammer wieder eine Niederlage vor Gericht einstecken. Unternehmen können jetzt zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern
Die Handelskammer Hamburg hat von ihren Mitgliedern überhöhte Beiträge verlangt und unzulässig eigenes Vermögen angehäuft. Mit diesem Urteil gab das Verwaltungsgericht Hamburg einem Unternehmen Recht, das geklagt hatte.
Zwar dürfe die Handelskammer Rücklagen bilden, deren Zweck und Höhe müssten jedoch genau bestimmt sein, so das Urteil. Sollte die Rücklage zu hoch kalkuliert worden sein, müsse die Handelskammer das Geld wieder ausgeben. Hat sie aber nicht. Unter anderem hielt die Handelskammer im Rahmen einer „Rücklage für Sonderprojekte“ 2006 bis 2013 eine Summe von mehreren Millionen Euro bereit. Außerdem erwirtschaftete die Handelskammer im Jahr 2010 einen Gewinn von rund fünf Millionen Euro, drei Jahre später waren es nochmal rund zwei Millionen Euro. Das Verwaltungsgericht schloss daraus, dass die Mitgliedsbeiträge zu hoch bemessen waren und erklärte die Haushaltspläne von 2010 und 2013 für rechtswidrig.
Der Bundesverband für freie Kammern (BFFK), bei dem auch das klagende Unternehmen Mitglied ist, verweist darauf, dass nun alle Beitragsbescheide anfechtbar seien und fordert personelle Konsequenzen. „Ganz offensichtlich war Herr Schmidt-Trenz mit rechtswidrigen poitischen Aktivitäten in Sachen Netzrückkauf und Olympia-Bewerbung sowie zahlreichen Mandaten und Nebenbeschäftigungen so ausgelastet, dass nicht genug Zeit für das operative Geschäft blieb“, sagte BFFK-Sprecher Kai Boeddinghaus über den Geschäftsführer der Handelskammer. Ende 2015 hatte das Verwaltungsgericht politische Äußerungen von Hans-Jörg Schmidt-Trenz für rechtswidrig erklärt.
Christine von Wedel, Sprecherin der Handelskammer, sagte, die Rücklagenpolitik entspreche den Rechtsgrundlagen. „Daher werten wir derzeit das Urteil aus und prüfen die juristischen Reaktionsmöglichkeiten.“ lsh
Umverteilung gegen rechts
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