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Haftentlassung abgelehnt

München (taz) - „Es besteht weiterhin dringender Tatverdacht im Sinne der Anklage“: mit dieser Begründung lehnte Richter Aschauer am Ende des dritten Verhandlungstages im Revisionsverfahren gegen zwei türkische Antifaschisten den Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung ab. Einer der beiden wird beschuldigt, bei einer Auseinandersetzung mit „Grauen Wölfen“ ein Mitglied der Organisation verletzt zu haben. Obwohl der Arzt Dr. Sendele, der den Verletzten im Krankenhaus behandelt, sowie der sachverständige Arzt des Landeskriminalamtes, übereinstimmend feststellten, die Verletzungen seien zu keinem Zeitpunkt lebensgefährlich gewesen, hielt das Münchner Schwurgericht die Anklage wegen versuchten Totschlags aufrecht. Zusätzlich wurde Haftentlassung wegen „Fluchtgefahr“ abgelehnt. Das Urteil wird für Mitte Dezember erwartet.

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