in kürze FÖDERALISMUSREFORM : Haft Ländersache
Im Ringen um die Föderalismusreform haben sich die Koalitionsspitzen in weiteren strittigen Fragen geeinigt. Unionskreisen zufolge soll es dabei bleiben, dass die Zuständigkeit für Strafvollzug, Heimrecht und Beamtenbesoldung an die Länder übergeht. Der Bund soll aber weiter für das Notariatswesen zuständig bleiben. (ap)