■ HAMBURGER POLIZISTEN WEGEN FREIHEITSBERAUBUNG VERURTEILT: Polizei verbrüht sich am Kessel die Pfoten
Hamburg (taz) — Im Prozeß um den „Hamburger Kessel“ vom Juni 1986 wurden gestern vier hohe Polizeiführer verurteilt. Das Gericht befand sie der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Landespolizeidirektor Heinz Krappen und drei weitere Polizisten wurden verwarnt und zu Geldbußen zwischen 8.400 und 16.200 DM verurteilt. Geldstrafen in gleicher Höhe wurden auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die vier Verurteilten waren am 8.Juni 1986 verantwortlich für das zwölfstündige Einkesseln von rund 800 Demonstranten auf dem Heiligengeistfeld in St. Pauli. Die Eingeschlossenen durften damals den Kessel noch nicht einmal zur Verrichtung ihrer Notdurft verlassen. Während die Verteidiger der eingeschlossenen Demonstranten sich gestern befriedigt über das Urteil zeigten und lediglich das Strafmaß als zu niedrig einschätzten, äußerte der Leiter des Einsatzes, Klaus Rürup, Enttäuschung. „Ich wollte mit dem Einsatz Schaden von der Stadt abwenden und werde jetzt dafür bestraft.“ SEITE 4
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