Guttenberg hat bei Doktorarbeit getäuscht: Vom Strahleminister zum Betrüger
Das Urteil der Uni Bayreuth ist eindeutig: Guttenberg hat bei seiner Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht. Eine strafrechtliche Verurteilung wird immer wahrscheinlicher.
BERLIN/FREIBURG taz | Für Exverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird ein baldiges politisches Comeback immer unwahrscheinlicher. Die Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft der Universität Bayreuth kommt nach dreimonatiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass Guttenberg "die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat". Über die gesamte Arbeit hinweg verteilt fänden sich Stellen, die eindeutig als Plagiat zu identifizieren sind, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht.
Guttenberg, auf den gerade viele in den Reihen der Union große Hoffnungen setzten und in ihm bereits den nächsten Kanzlerkandidaten sahen, hatte am 1. März seinen Rückzug aus der Politik verkünden müssen, nachdem sich der Verdacht erhärtete, dass er große Teile seiner an der Uni Bayreuth abgegebenen Jura-Doktorarbeit von anderen Autoren abgeschrieben hatte, ohne dies als Zitate zu kennzeichnen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU), aber auch der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer schlossen eine Rückkehr des 39-Jährigen in die Politik nicht aus, der über Monate hinweg als beliebtester Politiker galt.
Aber auch nach seinem Rücktritt zeigte Guttenberg keine Reue, sondern sprach lediglich von einem "Missverständnis". Und auch juristisch setzte er sich zur Wehr. Mitte April griffen seine Anwälte die Uni Bayreuth an und brachten Vorbehalte gegen die Veröffentlichung des Berichts der Selbstkontrollkommission an. Sie sprachen zudem von einer Vorverurteilung. Später stimmte er der Veröffentlichung dann doch zu. Die Uni hatte ihm zu diesem Zeitpunkt den Doktortitel bereits aberkannt.
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Mit dem Ergebnis der Uni-Kommission wird nun auch eine strafrechtliche Verurteilung von Guttenberg wahrscheinlicher. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte Anfang März bereits Ermittlungen eingeleitet. Die "unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bei derartigen Urheberrechtsverletzungen kann die Staatsanwaltschaft zwar nur ermitteln, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt oder ein Betroffener Strafantrag stellt. Ein solcher Strafantrag liegt seit Mitte April vor. Welcher plagiierte Autor die Strafverfolgung forderte, ist bisher nicht bekannt.
Bisher hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ausgesetzt, um auf den Prüfbericht der Universität zu warten. Nachdem der Bericht von einer vorsätzlichen Tat ausgeht, dürfte Guttenberg kaum um eine Bestrafung herumkommen. In ähnlichen, aber weniger krassen Fällen mussten die ertappten Plagiatoren einige tausend Euro bezahlen. Da sich die Höhe einer Geldstrafe nach den persönlichen Verhältnissen richtet, dürfte auf Guttenberg wohl eine Strafe in fünfstelliger Höhe zukommen. Üblicherweise werden solche Verfahren per Strafbefehl erledigt.
Die hochschulpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen, Ulrike Grote, erklärte, Guttenbergs Versuche, alles als Missverständnis hinzustellen, würden nun "besonders erbärmlich" erscheinen. Guttenberg habe bis zuletzt keinerlei Einsicht entwickelt. Das diskreditiere ihn auch künftig für politische Ämter."
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