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Gurke des Tages

Auf Beschluß des Kopenhagener Justizministeriums dürfen dänische StripteasetänzerInnen künftig wieder die Unterwäsche fallen lassen. In einem Rundschreiben an alle Polizeidienststellen vefügte die Behörde: „Der Dienststellenleiter darf die Genehmigung zum Nackttanz künftig ohne die Bedingung erteilen, daß alle Geschlechtsteile bedeckt sind.“ Allerdings muß weiter ein Mindestabstand von jeweils vier Metern zwischen Tänzer beziehungsweise Tänzerin und dem Publikum gewährleistet sein.

Das Ministerium hat es sich mit dieser Reform nicht leicht gemacht. Die Polizei habe vor längerem testweise in zwei einschlägig bekannten Bars in Kopenhagen und Odense die Erlaubnis zu völliger Hüllenlosigkeit erteilt, erklärte ein Ministerialbeamter. Man habe nur positive Erfahrungen gemacht: „Es kam dort nicht zu Tumulten.“

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