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Gurke des Tages: Dressman

Es gibt Probleme, die werden von uns Normalsterblichen nicht einmal geahnt. Wenn sie auftauchen, werden sie nicht gelöst, sondern es werden flugs die Gerichte bemüht. So entging ein 24jähriger Dressman aus Köln um Haaresbreite der Schadenersatzforderung einer Fotoagentur. Der Dressman war zu einem Fototermin mit einer Kurzhaarfrisur erschienen, statt, wie gewünscht, mit langen Haaren. Die Agentur hatte mit der Begründung, durch die Verpflichtung eines anderen Fotomodells mit langen Haaren seien lange und teure Ausfallzeiten entstanden, 2.900 Mark Schadenersatz gefordert. Die 13. Zivilkammer des Kölner Landgerichts lehnte jedoch gestern die Forderung ab (Az: 13 S 256/94). Die Richter begründeten dies damit, daß die Haarlänge vor dem Fototermin nicht abgesprochen gewesen sei. Die Agentur hatte von dem Dressman lediglich verlangt, er solle zu den Aufnahmen für ein Sonnenstudio „sonnengebräunt“ erscheinen, was auch geschah.

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