: Grundsatzurteil für Abtreibungen
Ottawa (afp) - Der Oberste Gerichtshof Kanadas hat mit einem Grundsatzurteil befunden, daß einem Fötus nicht, wie bereits Geborenen, ein Recht auf Leben zustehe. Mit diesem Argument rechtfertigt das Gericht seinen Einspruch gegen ein Urteil eines Gerichts von Quebec, das eine Abtreibung verbieten wollte.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen