: Grundsätzlich!
■ betr.: „Du sprekken deutch?“, taz vom 14.11. 96
Den Spruch des Bundesverwaltungsgerichts kann man auch positiv sehen: „Wer Russisch als Muttersprache spricht, ist grundsätzlich dem russischen Kulturkreis zuzurechnen“ – das heißt in der Konsequenz doch ganz eindeutig: „Wer Deutsch als Muttersprache spricht, ist grundsätzlich dem deutschen Kulturkreis zuzurechnen.“
Also: deutsche Staatsbürgerschaft für die zweite und dritte Generation aller hier lebenden Ausländer! Grundsätzlich! Dieter Loe, Königstein
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