Grundeinkommensinitiative in der Schweiz: Menschenwürdig mit 2.500 Fränkli
Die Schweizer Volksinitiative fürs bedingungslose Grundeinkommen feiert einen ersten Sieg: Freitag werden 126.000 Unterschriften übergeben.
GENF taz | Am Freitag kann die Schweizer „Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) feiern. Dann sollen in der Hauptstadt Bern 126.000 beglaubigte Unterschriften an die Regierung (Bundesrat) übergeben werden. Lediglich 100.000 Unterschriften, gesammelt binnen 18 Monaten, wären erforderlich gewesen.
Mit der Übergabe beginnt ein voraussichtlich mehrjähriger Abstimmungskampf. Aber: Wie es aussieht, wird die Schweiz per Volksabstimmung spätestens im Frühjahr 2019 als erstes Land der Welt über die Einführung eines BGE entscheiden.
Passend zur Übergabe spendieren die Initiativler ein großes Volksfest auf dem Berner Bundesplatz. Sie fordern, dass folgender Artikel in die Schweizer Verfassung aufgenommen wird: „Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.“
Nach den Vorstellungen der Initianten müsste das BGE, gemessen am derzeitigen Niveau der Einkommen und der Lebenshaltungskosten in der Schweiz, für jeden Erwachsenen bei mindestens 2.500 Franken, also rund 2.085 Euro, monatlich liegen.
Jährlich 200 Milliarden Franken
Wer derzeit zum Beispiel ein Arbeitseinkommen von 5.000 Franken verdient, erhielte künftig 2.500 Franken BGE plus 2.500 Franken Einkommen. Minderjährige sollen 625 Franken erhalten. Das Gesamtvolumen des BGE schätzt die Initiative auf jährlich 200 Milliarden Franken. Davon sollen 70 Milliarden durch bereits bestehende staatliche Transferleistungen bei den Arbeitslosen-, Alters- und Invalidenrenten gedeckt werden.
Der Rest soll durch Abgaben aus den in der Schweiz gezahlten Arbeitseinkommen finanziert werden, die derzeit fast sämtlich die Summe von 2.500 Franken deutlich übersteigen. Der Rest von einigen Milliarden Franken im Jahr, welche nicht in bestehenden Einkommen enthalten sind, soll durch Steuern oder durch Belastung des Staatsetats aufgebracht werden.
Die BGE-Initiative steht im Kontext mit anderen Umverteilungsanliegen. Dazu zählt die „Abzockerinitiative“ gegen Einkommensexesse bei Managern, die bei der Volksabstimmung im März mit großer Mehrheit erfolgreich war. Auch dazu gehören die Volksinitiativen für einen landesweiten Mindestlohn, für die Einführung einer Erbschaftsteuer sowie für die Begrenzung der Einkommen in sämtlichen rund 100.000 Schweizer Unternehmen auf das maximal Zwölffache des niedrigsten Lohns. Über die 1-zu-12-Initiative stimmen die EidgenossInnen am 24. November ab.
Maximale Beratungszeit: Fünfeinhalb Jahre
Mit der Übergabe der Unterschriften für das BGE beginnt die in der Verfassung festgelegte Frist für die Beratungen der Volksinitiative durch die Regierung (Bundesrat), das Parlament (Nationalrat) und die Kammer der 26 Kantone (Ständerat). Theoretisch könnte die Volksabstimmung bereits im nächsten Jahr stattfinden. Doch Regierung oder Parlament werden wahrscheinlich mehr Beratungszeit zur Vorlage eines „moderateren“ Gegenvorschlags beanspruchen. Maximal darf der Beratungsprozess knapp fünfeinhalb Jahre dauern.
Damit auch in Deutschland eines Tages eine Abstimmung über die Einführung eines BGE möglich wird, übergibt die deutsche „Omnibus-Initiative für direkte Demokratie“ den Abgeordneten des Bundestages einen von 100.000 Menschen unterzeichneten Aufruf zur Einführung plebiszitärer Mitbestimmungsrechte – ebenfalls am Freitag.
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