■ VERGEWALTIGUNG: Großeltern an Enkelin vergangen
Berlin. Ein Rentnerehepaar im Alter von 62 und 64 Jahren ist gestern vor dem Berliner Landgericht wegen Vergewaltigung und sexuellem Mißbrauchs seiner sechsjährigen Enkeltochter verurteilt worden. Der Angeklagte erhielt zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, seine Ehefrau eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Der Mann hatte vor Gericht »bei Gott« geschworen, daß beide dem Kind »nie ein Leid« zugefügt hatten. Die Strafkammer war jedoch überzeugt von der glaubhaften Schilderung der jetzt achtjährigen Anja. Danach war das Mädchen im Frühjahr 1990 bei Besuchen in der Wohnung der Großeltern zweimal im Badezimmer vergewaltigt und mißhandelt worden. Die Großeltern sollen der Enkelin gedroht haben, ihre Eltern totzuschlagen und an einem unbekannten Ort zu begraben, wenn sie etwas verrate. Ein Sachverständiger hatte betont, er halte es für unwahrscheinlich, daß die Enkelin eine »solche Geschichte erfunden habe«. Im Fall des Rentners ist die Tat laut Urteil nicht »persönlichkeitsfremd«. Seine Tochter, die 32jährige Mutter des Mädchens, hatte im Verlauf des Prozesses ausgesagt, auch sie sei in ihrer Kindheit vom Angeklagten vergewaltigt worden. Der Anklagevertreter nannte die Tat »verantwortungslos, verwerflich und gefühlskalt«.
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